Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall -
Einschätzungen von Hendrik Cremer, Jurist am Institut für Menschenrechte in Berlin
Seit Jahren wehrt sich die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Vor Gericht erleidet sie nun eine weitere Niederlage. Die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Gericht bestätigte heute in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz.
Über das Urteil sprechen wir mit Hendrik Cremer, Jurist vom Institut für Menschenrechte in Berlin und Autor des vor kurzem erschienen Buches "Je länger wir schweigen, desto mehr Mut werden wir brauchen. Wie gefährlich die AfD wirklich ist".